Geltungsbereich:
Diese Hausordnung gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände. Dieses ist Privatgelände. Das Veranstaltungsgelände bezieht sich auf den agra Messepark Leipzig einschließlich aller Gebäude, Zuwege sowie Außen-, Frei- und Parkflächen. Die Hausordnung gilt für alle Besucher, Mieter, Dienstleister und alle sonstigen Personen. Sie gilt nicht für das NEXUS Team. Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis, einem Ausschluss von der Veranstaltung, zu einem Hausverbot, Strafverfolgung und/oder Schadenersatzforderung führen.
Aussteller-Richtlinien:
1. Das NEXUS - Nerd Rock Festival / die OFFLINE Entertainment UG (folgend Management genannt), übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Sachbeschädigungen oder Diebstahl. Wir empfehlen daher dringend eine Unfall- sowie Haftpflichversicherung.
2. Für die Bewachung, Beaufsichtigung sowie Aufbau, Abbau des Standes und die Müllentsorgung sind allein die Ausstellerinnen verantwortlich. Diese haften auch für jeden Schaden, den sie selbst oder eine ihr zugehörige Person verursacht.
3. Alle Hauptwege müssen zu jeder Zeit vollständig frei bleiben.
4. Rettungswege müssen zu jeder Zeit freigehalten werden & dürfen nicht versperrt werden.
5. Die Fluchttüren bzw. Türen, die aus dem Gebäude führen, sind geschlossen zu halten.
6. Bei Evakuierung, Brand, o.ä. ist der Stand & das Gelände sofort & geordnet zu verlassen.
7. Es sind die gesetzlichen arbeits- sowie gewerberechtlichen Vorschriften, die Brandschutz- und Unfallverhütungs- vorschriften zu beachten.
8. Das betreten von Bereichen ohne passende Zugangsberechtigung ist verboten.
9. Tischdecken, Werbebanner, & andere Stoffe müssen aus B1 geprüften Materialien bestehen.
10. Es ist strickt verboten Bootlegs oder unlizenzierte Ware zu verkaufen.
11. Das verkaufen von KI-generierten Werken ist in jeder Form verboten.
12. Standflächen können im Normalfall nur von einem Aussteller gebucht werden. Eine Doppelbelegung ist nur nach vorheriger Absprache & ab einer Standfläche von 3,60 x 2,00 Meter möglich. (z.B. Im Falle eines Artist Stands müssen somit 2 Slots gebucht werden.)
13. Die Teilnahme als Aussteller ist ausschließlich mit gültigen Gewerbenachweis gestattet.
14. Die Teilnahme als Aussteller ist ausschließlich ab 18 Jahren gestattet.
15. Ausstellerstände JEDER ART dürfen niemals alleine gelassen werden.
16. Veranstalter, Team & Location haften niemals für Schäden, Diebstahl o.ä.
17. Alle Stände müssen spätestens bis Freitag um 12:00 Uhr fertig aufgebaut sein.
18. Das befahren der Messehallen ist ohne Genehmigung zu jeder Zeit strickt verboten.
19. Ausstellertickets sind NICHT übertragbar & das weiterreichen von diesen ist verboten.
20. Ausstellergebühren müssen spätestens 4 Wochen vor Veranstaltung überwiesen werden.
21. Offenes Feuer ist auf dem gesamten Event verboten.
22. Die Untervermietung und Überlassung an Dritte ohne Genehmigung des Veranstalters ist untersagt.
23. Der Veranstalter hat das Hausrecht und seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmerinnen, welche durch Alkohol, Drogen und unangemessenes Verhalten Andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen.
25. Wird die Veranstaltung abgesagt, kann der Veranstalter, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.
26. Stände die im Außenbereich stehen, sind ausreichend zu beschweren und zu sichern. (min. 8 kg pro Pavillon Bein) Bei Schadensfall durch herumfliegende Gegenstände des Austellers z.b. Pavillon, Ware, etc. haftet der Aussteller selbst.
27. Über Nacht sind alle Waren abzudecken.
28. Bei wetterbedingten Schäden haftet der Aussteller selbst.
29. Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung zu fotografieren, zu filmen und das entstandene Material für Werbezwecke zu verwenden.
30. Bei nicht Belegung der gebuchten Ausstellerfläche fällt eine Strafzahlung von 500€
zzgl. MwSt. an. (Eine Standvertretung ist bei gleichbleibendem Angebot des ursprünglichen Ausstellers möglich.)
31. Während der Nacht werden die Hallen abgeschlossen & das Außengelände wird von Security-Personal Überwacht. Dennoch haftet der Veranstalter nicht im Falle von Diebstahl, Sachschäden oder ähnlichen.
32. Das übernachten in Fahrzeugen ist Verboten.
Aussteller die gegen diesen Richtlinien verstoßen können lebenslang von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Zuwiderhandlungen können Veranstaltungsverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge haben.
Recht am eigenen Bild:
Auf die Fertigung von Fotografien, Film-, Video- und Tonaufnahmen durch das NEXUS oder beauftragte Dritte zum Zweck der Berichterstattung, Werbung und Dokumentation wird hingewiesen.
Besucher und sonstige Personen dürfen solche Aufnahmen nicht verhindern, behindern oder erschweren. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes wird in derartige Fotografien und Aufnahmen sowie deren Veröffentlichung eingewilligt.